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Alles rund um Anträge und Formulare

Anträge und Formulare

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Bauantrag

 

Die in der Thüringer Bauordnung geregelten Baugenehmigungsverfahren bedürfen der Einreichung eines Bauantrags. Dieser ist bei der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises einzureichen. Alle Informationen zum Bauantrag entnehmen Sie bitte dem folgenden Link:

​​​​​​​https://buerger.thueringen.de/detail?areaId=11626&infotype=0&ouId=699431&pstId=354484

 

Modernisierungsvereinbarung in Verbindung mit Sanierungsrechtlicher Genehmigung

 

In einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet sind nach Einkommenssteuergesetz (EStG) steuerliche Abschreibungen möglich (link zu dem Reiter Sanierungsgebiete (3b)). Die steuerlich begünstigten Kosten können auf zwölf Jahre verteilt zu 100 % abgeschrieben werden (acht Jahre je 9 % und vier Jahre je 7 % nach §7h EStG). Bei Gebäuden, die vom Eigentümer selbst bewohnt werden, reduziert sich der Abschreibungsbetrag auf 90% (zehn Jahre je 9 % nach §10f EStG).

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Das zu sanierende Objekt (Gebäude/Gebäudeteile/Eigentumswohnungen / im Teileigentum befindliche Räume) muss im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet liegen.
  • Bescheinigungsfähig und damit steuerlich abschreibungsfähig sind Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB zur Beseitigung von Missständen und zur Behebung von Mängeln sowie Maßnahmen, die der Erhaltung oder Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung von Gebäuden dienen, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben sollen.
  • Vor der Maßnahme ist eine Modernisierungsvereinbarung mit der Gemeinde abzuschließen.

Die Angaben sind als allgemeine Hinweise zu verstehen. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit im steuerrechtlichen Sinn kann nicht übernommen werden. Entsprechende fachliche Auskünfte sind zwingend bei Ihrem Steuerberater einzuholen.

Der Antrag auf Erstellung einer Modernisierungsvereinbarung kann formlos per E-Mail erfolgen und muss lediglich folgende Daten enthalten: Lage, Flurstück, Eigentümer, Kostenschätzung der Sanierung sowie eine Vorhabensbeschreibung. 

Denkmalschutzrechtliche Genehmigung

Die Untere Denkmalschutzbehörde prüft im Einvernehmen mit dem Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie bauliche Veränderungen, Abrissvorhaben und Werbeanlagen. Jeder Eigentümer eines Kulturdenkmals, der es umgestalten, instandsetzen oder in seinem äußeren Erscheinungsbild verändern oder abbrechen will, muss eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einholen. Dies gilt auch für die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Anlagen in der Umgebung denkmalgeschützter Gebäude.